§ 1 Mitgliedsbeiträge
- (1)
Jedes Mitglied leistet einen Beitrag von fünf Euro jährlich.
- (2)
Für den Beitrag stellt der Verein jährlich an einem von ihm festgelegten Zeitpunkt eine Rechnung per E-Mail. Der Beitrag wird nach einer Woche fällig.
- (3)
Bei Nichtbezahlung innerhalb einer Woche nach Fälligkeit erfolgt eine Mahnung. Nach weiteren 4 Wochen Zahlungsverzug kann ein Mitglied ausgeschlossen werden.