Unsere Beitragsordnung

§ 1 Mitgliedsbeiträge

(1) Jedes Mitglied leistet einen Beitrag von fünf Euro jährlich.

(2) Für den Beitrag stellt der Verein jährlich an einem von ihm festgelegten Zeitpunkt eine Rechnung per E-Mail. Der Beitrag wird nach einer Woche fällig.

(3) Bei Nichtbezahlung innerhalb einer Woche nach Fälligkeit erfolgt eine Mahnung. Nach weiteren 4 Wochen Zahlungsverzug kann ein Mitglied ausgeschlossen werden.