Unsere Beitragsordnung
§ 1 Mitgliedsbeiträge
(1) Jedes Mitglied leistet einen Beitrag von fünf Euro jährlich.
(2) Für den Beitrag stellt der Verein jährlich an einem von ihm festgelegten Zeitpunkt eine Rechnung per E-Mail. Der Beitrag wird nach einer Woche fällig.
(3) Bei Nichtbezahlung innerhalb einer Woche nach Fälligkeit erfolgt eine Mahnung. Nach weiteren 4 Wochen Zahlungsverzug kann ein Mitglied ausgeschlossen werden.